Kanzlei Anja Laing
Steuerberater - Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer zwingend vorschreibt. Aber auch kleine Kapitalgesellschaften und solche Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht durch einen Abschlussprüfer belegen lassen müssen, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke vermitteln, um Ihr Unternehmen im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Für eine kleine Kapitalgesellschaft kann jedoch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – von Vorteil sein. Ein belegter Jahresabschluss hilft insbesondere bei Kreditgesprächen mit der Bank.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen. Hierdurch wird der Nutzen einer freiwilligen Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich sichtbar.

Kanzlei Anja Laing Steuerberater - Wirtschaftsprüfer Kanzlei Anja Laing Steuerberater - Wirtschaftsprüfer work Kronprinzenstraße 8 76135 Karlsruhe Deutschland work +49 (0) 721 664 75-0 fax +49 (0) 721 664 75-20 www.kanzlei-laing.com
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